Gemeinsame Gottesdienste wieder möglich.
Die Bayerische Staatsregierung hat am 29.04.2020 den Besuch von Gottesdiensten unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 04.05.2020 wieder frei gegeben. Wir möchten Sie daher hiermit über die Maßnahmen, die wir im Einklang mit den Anweisungen der Diözese Regenburg zur Umsetzung der Vorgaben in unserer Pfarreiengemeinschaft getroffen haben, informieren.
In der Woche vom 04.05. bis 08.05. werden die Gottesdienste wie im aktuellen Pfarrbrief angegeben abgehalten.
Die Gottesdienstzeiten ab dem 11.05. entnehmen Sie bitte dem neuen Pfarrbrief.
Für den Besuch eines Gottesdienstes möchten wir Sie bitten, sich an folgende Vorgaben zu halten:
8. Trauer-Gottesdienste können unter den oben genannten Vorgaben wieder abgehalten werden. Die Beisetzung erfolgt jedoch weiterhin im engsten Familienkreis.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass bis zum 31.08.2020 keine Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten erlaubt sind. Dies betrifft somit auch Fronleichnam, sowie die Fußwallfahrten nach Gößweinstein und Hahnbach.
Bzgl. dem Abhalten von Maiandachten im Freien möchten wir die organisierenden Gruppierungen bitten, sich vorab mit Pater Robin in Verbindung zu setzen.